VUK GmbH
Haselbaumstr. 38
D-45881 Gelsenkirchen

Tel.: +49 (0) 172 / 1606897

e-Mail: info@vuk-fenster.de
Internet: www.vuk-fenster.de

INHABER
Pile Vuk

ZUSTÄNDIGE KAMMER
Eingetragen in der Handwerksrolle der Handwerkskammer Münster
Mitgliedsnummer 416 333 28

UMSATZSTEUER-IDENTIFIKATIONSNUMMER
gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 815 665 959

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TECHNISCHE KONZEPTION, DESIGN & PROGRAMMIERUNG

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BILDNACHWEISE

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Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Verbraucher für die Beilegung einer Streitigkeit nutzen können und auf der weitere Informationen zum Thema Streitschlichtung zu finden sind.

Außergerichtliche Streitbeilegung

Wir sind weder verpflichtet noch dazu bereit, im Falle einer Streitigkeit mit einem Verbraucher an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

URHEBERRECHT
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Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Verkauf- und Lieferbedingungen
VUK – Fenster Türen Rollläden

1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend „AGBen“ genannt – gelten für alle Rechtsgeschäfte des Handwerksbetriebes VUK Fenster Türen Rollläden nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner genannt. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer individuell vereinbart wurden.

1.2 Die Hereinnahme von Aufträgen erfolgt nur zu unseren Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen.

2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Die von uns gemachten Angebote sind stets freibleibend. Sie stellen die Aufforderung an den Kunden dar, seinerseits die Zustimmung zum Vertragsabschluss abzugeben. Verträge kommen erst zustande, wenn der Auftrag durch uns schriftlich bestätigt wird, durch Anzahlung des Kunden oder wenn der Auftrag durchgeführt wird.

3. Preise und Zahlung
3.1 Bei Auftragsannahme ist eine Anzahlung in Höhe von 40% des Gesamtbetrags zu leisten.
3.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist das vereinbarte Leistungsentgelt für die Leistung von VUK- Fenster Türen Rollläden am Tag der Leistungserbringung oder Montage fällig. Verspätete Zahlungen lösen die gesetzliche Verzugsfolge aus.

4. Lieferung
4.1 Jedes von uns verkaufte Produkt ist eine Sonderanfertigung. Daher kann es weder umgetauscht noch zurückgenommen werden. Wenn jedoch auf Wunsch des Auftraggebers ein Umtausch oder eine Änderung vorgenommen werden sollten, so geht dies zu seinen Lasten.
4.2 Die von uns gemachten Angaben zur Lieferzeit verstehen sich, wenn keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, als unverbindlich. Verzögerungen der Lieferung wegen verspäteter Lieferung des Herstellers oder des sonstigen Zulieferers an VUK- Fenster Türen Rollläden oder zufälligen Untergang der zu liefernden Gegenstände hat VUK- Fenster Türen Rollläden nicht zu vertreten.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Gegenständen bis zum vollständigen Zahlungseingang sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor. Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit Rechnungsausgleich.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.

6. Gewährleistung und Mängelbeseitigung
6.1 Offensichtliche Mängel sind vom Kunden innerhalb von 2 Wochen ab Lieferung und Montage des Vertragsgegenstandes schriftlich gegenüber VUK- Fenster Türen Rollläden zu melden.
6.2 Der Kunde kann zunächst frei wählen, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. VUK- Fenster Türen Rollläden ist jedoch berechtigt, die vom Kunden gewählten Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mir unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt.
6.3 Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder VUK- Fenster Türen Rollläden die Nacherfüllung verweigert hat.

7. Haftung
7.1 VUK- Fenster Türen Rollläden haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Auftragnehmer in demselben Umfang.

8. Allgemeine Hinweise zum Einbau von Bauelementen
8.1 VUK- Fenster Türen Rollläden weist darauf hin, dass wenn sich der Montageaufwand über das bei der Vorbesichtigung oder dem Aufmaß festgestellte Maße hinaus erhöht, der Kunde entsprechend informiert und im Nachweis abgerechnet wird.
8.2 Wenn beim Kunden alte Kunststoff-, Aluminium- oder Holzfenster ganz oder teilweise ersetzt werden, weist VUK- Fenster Türen Rollläden darauf hin, dass mit den neu gelieferten Elementen keine 100 %ige Übereinstimmung im Hinblick auf Farbe, Profilart oder den allgemeinen optischen Eindruck gewährleistet werden kann.
8.3 Wenn sich Beschädigungen an Fliesen im Küchen-, Bad- oder Balkonbereich beim Einbau der von VUK- Fenster Türen Rollläden gelieferten Elemente nicht vermeiden lassen, erklärt sich der Kunde mit dem Einbau gleichwohl einverstanden.
8.4 Der Kunde ist dazu verpflichtet, VUK- Fenster Türen Rollläden über den Einbau hindernde oder einschränkende denkmalschützende Vorschriften zu unterrichten. Darüber hinaus ist der Kunde für die Beschaffung notwendiger öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Genehmigungen (wie beispielsweise von einer Wohnungseigentümergemeinschaft) für die Baumaßnahmen zu beschaffen.
8.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Baustelle so vorzubereiten, dass eine einwandfreie und reibungslose Montage erfolgen kann.

9. Schlussbestimmungen
9.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.